Im Zuge der Haushaltsberatungen der Stadt Landau in der Pfalz und des zugehörigen Genehmigungsverfahrens soll der Vorstand des EWL, für den Bauhof in der Sparte Stadtteilservice

  1. den Stellenplan schnellstmöglich um eine 1,0-Stelle EG3 zu erhöhen,
  2. ein zusätzliches Fahrzeug im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen,
  3. in 2022 die bestehenden 3 gfB-Stellen (geringfügig Beschäftigte/r) in eine 0,5-StelleEG3 umzuwandeln

Begründung:

Mit dem Wachstum der einzelnen Ortsteile u. a. durch Neubaugebiete und die Bebauung von Innenentwicklungsflächen und der daraus resultierenden Substanzmehrung öffentlicher Flächen und Gebäude haben die Aufgaben unserer Gemeindearbeiter*innen stark zugenommen. Gerade auch zur Sicherstellung und Verbesserung der Ordnung und Sauberkeit in den Ortsteilen ist daher ein hoher Arbeitsbedarf erkennbar. Darüber hinaus müssen gesetzliche Anforderungen wie die Prüfung von Anlagen in Gebäuden etc. zusätzlich erfüllt werden.

Im Zuge von „Landau baut Zukunft“ werden alle Ortsteile in den nächsten Jahren noch einmal vergrößert, wodurch der Arbeitsumfang weiter steigt. Auch die Arbeitserledigung während Urlaub und Krankheit im Stadtteilservice ist z. Zt. nicht ausreichend.

Landau, den 18.05.2021

Um für diese Situation entsprechend vorbereitet zu sein und die Überstundenlast der Mitarbeiter*innen zurückfahren zu können, beantragen wir, dass der Stellenplan um eine 1,0- Stelle erhöht wird. Durch die anstehende Stellenerhöhung ist auch eine entsprechende Abwesenheitsvertretung besser gewährleistet, die zu einer weiteren Entlastung in Vertretungsfällen, wie beispielsweise Krankheit oder Urlaub, in den Ortsteilen führen wird.

Eventuelle „Überhänge“ des Personals sollen mittels eines rotierenden Systems von Ortsteil zu Ortsteil in einem 14-tägigen Wechsel eingesetzt werden. Dies würde u. E. unter dem Aspekt der nachfolgend dargestellten Stellenaufteilung zu einer verbesserten Situation in allen acht Ortsteilen führen:

  • Arzheim 1,00
  • Dammheim 0,75
  • Godramstein 2,00
  • Mörlheim 0,75
  • Mörzheim 1,00
  • Nußdorf 1,00
  • Queichheim 1,00
  • Wollmesheim 1,00

Über diesen Vorschlag wurde bereits bei der letzten EWL-Sitzung am 19.11.2020 abgestimmt. Bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplanes wurde unser Vorschlag als Option ins Protokoll aufgenommen. Bezüglich des Fahrzeugs soll auch die Prüfung einer Elektro-Variante erfolgen.

Auch im EWL wird dieser Bedarf gesehen. Schon jetzt müssen wegen Personalmangel Anfragen der Fachämter abgelehnt werden. Im Krankheits- oder Urlaubsfall stehen keine zusätzlichen Mitarbeiter*innen in den Ortsteilen zur Verfügung, woraus erhebliche Engpässe entstehen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, bei Urlaub oder Krankheit den*die „Springer*in“ direkt in dem betroffenen Ortsteil einzusetzen.

Die Finanzierung dieser weiteren Stelle ist insofern auch gerechtfertigt, da derzeit viele Aufträge extern vergeben werden. Nach Erhöhung des Personalbestandes wäre der Bauhof dann auch in der Lage, bisher fremd vergebene Leistungen teilweise selbst durchzuführen.

Dieser Effekt würde nach Umwandlung der 3 gfB-Stellen in eine 0,5-Stelle ab 2022 noch zusätzlich verstärkt.