„Tatsächlich unternehmen die Parteien bei jeder anstehenden Wahl große Anstrengungen um ausreichend plakatieren zu können, um danach von vielen Bürgern zu hören, dass es auch etwas weniger hätte sein können. Dieses Thema aufzugreifen, hält die Landauer CDU-Stadtratsfraktion für sinnvoll und nimmt dabei auch Ablehnung und hämische Kommentare in Kauf“, so Ralf Eggers, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und sein Stellvertreter Peter Lerch in Reaktion auf den entsprechenden Rheinpfalz-Bericht dieser Tage.
Doch nun zu den Fakten. Der CDU-Antrag schlägt in der Summe nicht 11.880 Kleinplakate, sondern 340 pro Partei als Obergrenze vor (200 Innenstadt, 140 für alle Ortsteile zusammen). In Summe wären dies für 9 Parteien insgesamt maximal 3060.
Auch wenn der Stadtrat eine Obergrenze beschließen würde, so hat er sich an Recht und Gesetz zu halten. Dies besagt, dass allen Wahlbewerbern eine angemessene und ausreichende Plakatierung möglich sein muss. Die hierzu ergangene Rechtsprechung geht dabei als Orientierung von einem Plakat pro 100 Einwohner und Partei aus.
Selbstverständlich kann jede Partei eine Begrenzung bei ihren eigenen Plakaten vornehmen, dies würde dann jedoch einen klaren Wettbewerbsnachteil bedeuten und kaum zur Nachahmung animieren.
Wie Eggers in der letzten Stadtratssitzung darlegte, handelt es sich bei der CDU-Initiative nur um einen Vorschlag, welcher offen sei für Ergänzungen und sinnvolle Weiterentwicklungen durch die Verwaltung oder andere Parteien.
Letztendlich ist es unzutreffend, dass die CDU-Fraktion schon „öfter mit diesem Vorschlag haussieren gegangen ist“. Sicherlich verwechselt die Rheinpfalz diese Initiative mit der des damaligen Abgeordneten Lerch zur Landtagswahl 2021.
„Wir empfinden es als bedauerlich, wenn eine gut gemeinte Initiative, welche, sinnvoll umgesetzt, eigentlich nur Gewinner haben könnte in dieser Weise zerredet wird.“ so abschließend Eggers und Lerch.
CDU-Stadtratsfraktion
Landau, den 19.11.2023
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