Der Stadtrat der Stadt Landau fordert die Landesregierung auf, die eigene Berechnungsmethode bei der Verteilung der Gewerbesteuer-Ausgleichsmittel an die Berechnungsmethode des Bundes anzupassen. Wir appellieren an die kommunalen Spitzenverbände und die Abgeordneten im Landtag, sich ebenfalls für eine gerechte Mittelverteilung einzusetzen.

Begründung:

Nach dem Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (Bundestagsdrucksache 19/20958) wird der Bund dem Rheinland-Pfalz 206 Mio. € zur Weiterleitung an die Kommunen zwecks pauschalen Ausgleichs der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Gewerbesteuermindereinnahmen zuleiten. Den gleichen Betrag wird das Land beisteuern. Somit stehen für die Mindereinnahmen aus 2020 insgesamt 412 Mio. € für die rheinland-pfälzischen Kommunen zur Verfügung. Der Betrag ergibt sich aus der Differenz der Steuerschätzung vom Oktober 2019 zu der Schätzung aus dem Mai 2020. Für 2021 sind weitere 50 Mio. € vorgesehen. 

Nach der Gesetzesbegründung des Bundes soll die Summe zum Ausgleich für die im Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen verwendet werden. Zur Aufteilung auf die Länder heißt es: Sie „erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Gewerbesteueraufkommens der den Steuerschätzungen jeweils vorausgehenden vier verfügbaren Quartalen“. Zur Festlegung der Verteilungskriterien wird in der Begründung angegeben, dass „sich die Länder an den für das Jahr 2020 erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen zu orientieren“ haben

Der Entwurf des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes (Landtagsdrucksache 17/13146) sieht zunächst auch vor, für jede Gemeinde einen individuellen Soll- Betrag zu ermitteln, der sich an den Mindereinnahmen in der Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. März 2021 orientiert. Allerdings wird in einem zweiten Schritt dieser Soll- Betrag mit den durchschnittlichen Netto- Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2011 bis 2019 verglichen, jeweils ohne den höchsten und niedrigsten Wert. Nur wenn die Netto- Gewerbesteuereinnahmen für 2020 unter diesem Durchschnitt liegen, erfüllt ein Ausgleich.

Für Landau ergibt sich ein Durchschnittswert der Netto-Gewerbesteuereinnahmen von 20,836 Mio. € (= Sollwert). Nach dem Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2020 der Stadt Landau werden die entsprechenden Netto-Gewerbesteuereinnahmen in 2020 bei rund 24,201 Mio € liegen (Brutto-Planansatz Nachtrag 2020: 26,5 Mio. €) Auch bei dem im Rahmen der Berechnung des Landes zur Ermittlung der Kompensationsleistung vorgesehenen Vergleich von ¾ des Sollwertes zum Istwert der

Gewerbesteuernettoeinnahmen der Quartale 1 – 3 des Jahres 2020 ergibt sich keine Erstattung. 

Die in der Gesetzesbegründung dargelegte Intention des Bundes, allen Gemeinden einen pauschalen Ausgleich für die zu erwartenden Gewerbesteuermindereinnahmen zu gewähren, wird so konterkariert.

Dies ist aber nur der vom Land gewählten Berechnungsmethode zuzuschreiben.

Würde ein dem Verteilungsmechanismus des Bundes entsprechender Schlüssel gewählt und sich an den Mindereinnahmen 2020 orientiert, erhielte Landau Erstattungen. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen 2019 vor Corona betrugen 38,167 Mio. €. Im Vergleich zu den  24,201 Mio. € aus der Hochrechnung für 2020 (Nettogewerbesteuer-Ertrag laut Nachtragshaushaltsplan) sind das in Landau Mindereinnahmen von 13,966 Mio. €.

Selbstverständlich freuen wir uns, dass Landau in den vergangenen Jahren über-durchschnittlich gute Gewerbesteuererträge zu verzeichnen hatte. Dies führte und führt u. a. dazu, dass die Stadt vom Land vergleichsweise geringe Schlüsselzuweisungen erhält. Aus Gründen der Solidarität gegenüber Kommunen, die schlechter gestellt sind, ist das zu akzeptieren. Was wir aber nicht akzeptieren, ist, dass Landau allein aufgrund der von der Landesregierung gewählten Berechnungsmethode entgegen der Intention des Bundes bei der Bewältigung der Pandemie-bedingten Haushaltsprobleme leer ausgehen soll und wir damit für unser gutes Wirtschaften doppelt bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Burgdörfer                           Peter Lerch