„Die Einnahmen aus den Gebühren für die Abfallentsorgung sind keine freie Verfügungsmasse der Entsorgungswerke, der Stadt Landau oder eines gerade im Wahlkampf befindlichen Bürgermeisters. Wenn diese Gelder nicht für Zwecke der Müllentsorgung benötigt werden, besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese den Bürgern/Beitragszahlern wieder zurück zu geben“, so Ralf Eggers, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion und sein Kollege Peter Lerch.

Dies ist, nach Aussage der Beiden ist dies weder ein „Gnadenakt“ der Verwaltung noch eine fixe Idee der CDU-Vertreter, sondern eine Verpflichtung nach Paragraph 8 des Kommunalabgabengesetzes. Es ist schon verwunderlich, mit welcher offensichtlichen Unkenntnis Maximilian Ingenthron, immerhin, seit Jahren Aufsichtsratsvorsitzender der Entsorgungswerke Landau (EWL), diese Gelder hortet und nun für andere Zwecke, nämlich den Erwerb von Erbbaugrundstücken, einsetzen will. 

Wenn die EWL zehn Millionen Euro Rücklagen angehäuft hat, dann müssen, nach Meinung von Eggers, „dieses Kapital entweder umgehend einer zweckentsprechenden Verwendung zugeführt werden, was nicht erkennbar ist, oder den Gebührenzahlern rückerstattet werden“. Hinzu kommt noch, dass aus dem Verkauf des Müllheizkraftwerkes Pirmasens weitere Gelder für die EWL zu erwarten sind. 

Es ist daher nach der Überzeugung der CDU-Vertreter, alleine schon aus rechtlichen Gründen, zwingend geboten die nicht zwingend benötigten Finanzmittel, welche von den Bürgern einbezogen wurden, an diese wieder zurück zu geben. „Es ist aber auch ein Gebot der Stunde, dass bei den aktuellen Preissteigerungen und der massiven Erhöhung der Mietnebenkosten jede Möglichkeit genutzt wird um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Landaus zu entlasten, anstatt diese Gelder zu bunkern oder zweckfremd zu verwenden“, so abschließend Eggers und Lerch.